schutzkonzeptCOVID19

Aus Pfadfinder*innenbund Nordlicht e.V. in Hamburg

Version vom 28. November 2021, 13:42 Uhr von Ara (Diskussion | Beiträge) (Aktualisierungen 28.11. (neue VO SH))

Schutzkonzept für Heimabende

Stand: 28.11.2021
Version: Heimi 6.3
Verantwortlich für die Aktualisierung: Simon Goussar (jeti@pbnl.de

Dieses Schutzkonzept richtet sich an die Mitglieder des Pfadfinder & Pfadfinderinnenbund Nordlicht e.V. und dient der Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19.

Das Schutzkonzept muss von den Gruppenleitungen gelesen und verstanden werden, sowie (auf elektronischem Weg) an alle Eltern geschickt und mit den Gruppenmitgliedern besprochen worden sein, bevor ein Heimabend stattfinden kann.

Grundsätzliches

  • Dieses Schutzkonzept gilt für die Heimabende des PBNL in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen ab dem 29.11.2021.
  • Bei Things und andere Planungstreffen gelten die Maßnahmen wie für Heimabende.
  • Fahrten und Lager dürfen nach dem Schutzkonzept des PBNL für Fahrten stattfinden. Großfahrten dürfen nach dem Schutzkonzept des PBNL für Großfahrten stattfinden.
  • Dieses Schutzkonzept ist gültig, bis ein neues Konzept erstellt wird oder dieses aktualisiert wird.
  • Es ist jederzeit möglich, dass die Maßnahmen kurzfristig verändert werden müssen. Dies wird über die Homepage und die E-Mail-Verteiler an die Mitglieder des PBNL weitergeleitet.



Grundvoraussetzungen und Verhalten auf Heimabenden

  • Heimabende dürfen nur mit der festen Gruppe stattfinden, die höchstens aus 15 Menschen besteht.
  • Heimabende sollen bevorzugt draußen stattfinden. Die Gruppenräume des PBNL werden nur nach den Vorgaben unter „Nutzung der Heime“ genutzt.
  • Für die Heimabende gilt eine 3G-Regelung (Ausnahme SH s. nächster Punkt). Teilnehmende müssen entweder 2 mal wöchentlich z.B. in der Schule getestet werden ODER einen Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen können ODER vor max. 24 Stunden negativ auf Covid-19 getestet worden sein. Allen Teilnehmenden wird zu den Heimabenden, wenn gewünscht, ein Eigen-Schnelltest zur Verfügung gestellt.
  • In Schleswig-Holstein müssen Volljährige einen gültigen Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen können, um am Heimabend teilzunehmen (gilt auch für Gruppenleitungen etc.).
  • Es dürfen nur Personen teilnehmen, die keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigen oder deren Symptome von einer ärztlich bestätigten chronischen Erkrankung (z.B. Heuschnupfen) herrühren.
  • Personen, die in den vorangegangen zwei Wochen Kontakt zu einer positiv auf COVID-19 getesteten Person hatten, dürfen für den angesetzten Quarantänezeitraum nicht zum Heimabend kommen.
  • In Hamburg soll der Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen eingehalten werden. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein muss innerhalb der festen Gruppe kein Abstand gehalten werden. In allen Bundesländern ist zu Personen außerhalb der Gruppe zu jeder Zeit der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
  • Geniest oder gehustet wird in die Armbeuge oder ein Taschentuch. Das Taschentuch wird im Anschluss entsorgt. Hände werden vom Gesicht ferngehalten. Es werden alle Teilnehmenden dazu angehalten, sich die Hände regelmäßig für 20 Sekunden mit Seife zu waschen.
  • In Hamburg muss in Innenräumen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder FFP2/KN-95-Maske) getragen werden. Draußen sowie in Schleswig-Holstein und Niedersachsen entfällt die Pflicht zum Tragen einer Maske. OP-Masken werden zur Verfügung gestellt.
  • Trinkflaschen müssen von den Teilnehmenden selbst mitgebracht werden und dürfen auch nur von diesen genutzt werden.
  • Die Gruppenleitung sollte sich bewusst sein, dass durch die erhöhte Aerosolverteilung beim Singen eine größere Ansteckungsgefahr entsteht.



Nutzung der Heime

  • Heimabende sollen bevorzugt draußen stattfinden.
  • Alle Räume werden vor und nach jedem Heimabend stoßgelüftet.
  • Wird das Heim von mehreren Gruppen zur gleichen Zeit genutzt, müssen diese Abstand zueinander halten. Das gilt auch für Anfangs- und Abschlusszeiten sowie für die (Haus-)Flurbereiche.
  • Sanitärräume sind mit Seife und möglichst Handdesinfektionsmittel ausgestattet, auch Einmal-Handtücher werden zur Verfügung gestellt.
  • Es darf sich immer nur eine Person zurzeit in den Sanitärräumen aufhalten.
  • In Innenräumen besteht in Hamburg eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.



Besondere Hinweise

  • Eine Anwesenheitsliste für jeden Heimabend wird von der Gruppenleitung geführt.
  • Jede Gruppenleitung muss sich vor den Heimabenden tiefgehende Gedanken zum Programm machen und hierbei die Bedingungen zur Durchführung bedenken.
  • Personen, die Kinder zum Heimabend bringen oder abholen, warten mit Abstand zum Heim und mit 1,5m Abstand zueinander.



Respektvoller Umgang und Eigenverantwortlichkeit

  • Heimabende sind freiwillig. Es liegt in der eigenen Entscheidung und Verantwortung bzw. der der Erziehungsberechtigten, an diesen teilzunehmen. Die Entscheidung, nicht zu Präsenz-Heimabenden zu kommen, ist von allen Beteiligten zu respektieren.
  • Jede Gruppenleitung darf frei entscheiden, ob Präsenz-Heimabende stattfinden sollen oder nicht. Wenn sich eine Gruppenleitung nicht in der Lage oder unsicher fühlt, Heimabende in Präsenz durchzuführen, ist dies von allen Beteiligten zu akzeptieren und zu respektieren.
  • Die Gruppenmitglieder werden vor dem ersten Heimabend über den besonderen Ablauf informiert und zu Beginn jedes Heimabends an die Hygieneregeln erinnert.
  • Hält sich eine Person wiederholt nicht an das Schutzkonzept, wird sie vom aktuellen Heimabend ausgeschlossen. Im Anschluss muss eine Lösung gefunden werden, sodass die Person nicht auf Dauer ausgeschlossen wird. Hierfür kann im Stamm oder beim BuVo um Hilfe gefragt werden.
  • Das Schutzkonzept wird aktuell gehalten und die Mitglieder des PBNL werden über E-Mail-Verteiler auf dem neuesten Stand gehalten.



Vorgehen bei Verdachtsfällen

  • Es dürfen nur Personen teilnehmen, die keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigen oder deren Symptome von einer ärztlich bestätigten chronischen Erkrankung (z.B. Heuschnupfen) herrühren.
  • Sollte sich während eines Heimabends herausstellen, dass eine Person beim Heimabend ist, welche in den vorangegangenen 14 Tagen Kontakt zu einer COVID-19 erkrankten Person hatte, so ist auch diese Person vom Heimabend zu verweisen.
  • Sollte es zu einer Corona-Infektion bei einer Person kommen, die in den vergangenen 14 Tagen an einem Präsenz-Heimabend teilgenommen hat, müssen alle anderen Gruppenmitglieder sofort informiert werden. Für einen nachfolgenden Isolationszeitraum finden keine Präsenz-Heimabende statt. Außerdem ist der StaVo sowie der BuVo umgehend zu informieren.



Schutzkonzept für Fahrten

Stand: 28.11.2021
Version: Fahrt 6.2
Verantwortlich für die Aktualisierung: Simon Goussar (jeti@pbnl.de)

Dieses Schutzkonzept richtet sich an die Mitglieder des Pfadfinder- & Pfadfinderinnenbund Nordlicht e.V. und dient der Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19.

Es bezieht sich auf Wochenendfahrten und -lager ist für diese ein Grundkonzept. Darüber hinausgehende Regelungen einzelner Bundesländer und Landkreise müssen berücksichtigt werden. In Hamburg sind Fahrten aufgrund der aktuellen Verordnung nicht möglich.
Das Schutzkonzept ist ab dem 29.11.2021 gültig.

Grundvoraussetzungen

  • Die maximale Gruppengröße liegt bei 200 Personen. Je nach Verordnung und Inzidenz am Veranstaltungsort kann die zulässige Gruppengröße auch kleiner sein.
  • Fahrten dürfen nicht länger als 72h dauern.
  • Kontaktdaten aller Teilnehmenden sind nach Maßgabe des jeweiligen Bundeslandes zu erfassen und aufzubewahren, um Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. Diese Daten müssen vor dem Zugriff Dritter geschützt und nach Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Frist gelöscht werden.
  • Es dürfen nur Personen an den Fahrten teilnehmen, die keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigen oder deren Symptome von einer ärztlich bestätigten chronischen Erkrankung (z.B. Heuschnupfen) herrühren.
  • Vor Beginn der Fahrt findet eine Testung, z.B. mit Eigen-Schnelltests unter Aufsicht der Gruppenleitung, statt. Ab einer Gruppengröße von 50 Personen muss während der Fahrt ein zweiter Test durchgeführt werden. Entsprechende Tests werden zur Verfügung gestellt. Es dürfen nur Personen an der Fahrt teilnehmen, die negativ auf das Coronavirus getestet wurden.
  • In Schleswig-Holstein dürfen Volljährige nur an der Fahrt teilnehmen, wenn sie einen gültigen Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen können (2G).
  • Schon bei der Planung der Fahrt müssen die besonderen Hygieneanforderungen in Anreise, Unterkunft und Aktivitäten berücksichtigt werden.



Verhalten auf Fahrt

  • Der Kontakt zu Menschen, die nicht zur Fahrtengruppe gehören, ist zu vermeiden.
  • Sobald sich die Gruppe im öffentlichen Raum mit Menschen befindet, die nicht zur Fahrtengruppe gehören, ist zu diesen der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten und das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung ggf. notwendig (z.B. beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln).
  • Zwischen festen Gruppen sollte nach Möglichkeit 1,5m Abstand eingehalten werden.
  • Für den Fall, dass Zelte mehr als eine Nacht an einem Ort stehen, müssen sie tagsüber gründlich gelüftet werden. (Bei Kohten den Eingang weit aufmachen und das Dach abnehmen. Besonders nach der Nacht und vor dem Schlafengehen.)
  • Wenn in Innenräumen übernachtet wird, müssen diese Morgens und Abends gelüftet werden.
  • Es sollen nur feste Gruppe gemeinsam in Zelten oder Schlafräumen schlafen.
  • Es werden alle Teilnehmenden dazu angehalten, sich die Hände regelmäßig für 20 Sekunden mit Seife zu waschen.
  • Die Lagerleitung muss ausreichend Möglichkeiten zur Handhygiene (wie Seife oder

Handdesinfektionsmittel) zur Verfügung stellen.

  • Häufig berührte Oberflächen und Gegenstände sowie die Sanitärräume müssen regelmäßig gereinigt werden.
  • Geniest oder gehustet wird in die Armbeuge oder ein Taschentuch. Das Taschentuch wird im Anschluss entsorgt
  • Die Gruppenleitung sollte sich bewusst sein, dass durch die erhöhte Aerosolverteilung beim Singen eine größere Ansteckungsgefahr entsteht.



An- und Abreise

  • Bei der An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind medizinische Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen. Zu anderen Personen muss Abstand gehalten werden. Um das zu ermöglichen, muss die Gruppe unter Umständen geteilt werden und die Teilgruppen zeitlich versetzt an- und abreisen.
  • Auf der Durchreise zum Fahrten-Bundesland sind die Regeln der Bundesländer zu beachten, durch die die Gruppe fährt.


Vorgehen bei Verdachtsfällen

  • Personen, die Symptome einer COVID-19 Erkrankung zeigen, dürfen nicht zu der Fahrt kommen. Sollten sich Symptome auf der Fahrt zeigen, muss die entsprechende Person die Fahrt verlassen. Bei Teilnehmenden werden die Erziehungsberechtigten umgehend informiert.
  • Sollte sich während einer Fahrt herausstellen, dass eine Person dabei ist, welche in den vorangegangenen 14 Tagen Kontakt zu einer COVID-19 erkrankten Person hatte, so muss auch diese Person die Fahrt verlassen.
  • Sollte es nach der Fahrt zu einer Infektion bei einem*r Fahrtenteilnehmer*in kommen (bestätigt durch das Gesundheitsamt) müssen alle anderen Fahrtenteilnehmer*innen sofort informiert werden. Außerdem ist der StaVo sowie der BuVo umgehend zu informieren.
  • Sollte eine teilnehmende Person während der Fahrt positiv auf Covid-19 getestet werden, wird das Absonderungskonzept der Beherbergungseinrichtung befolgt.


Schutzkonzept für Großfahrten

Stand: 21.06.2021
Version: GroFa 2.1
Verantwortlich für die Aktualisierung des Schutzkonzepts: Jule Schwormstede (SpamIstBloedjule@pbnl.de (bitte das "SpamIstBloed" entfernen))

Dieses Schutzkonzept richtet sich an die Mitglieder des Pfadfinder- & Pfadfinderinnenbund Nordlicht e.V. und dient der Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19.

Es bezieht sich nur auf Großfahrten und ist für diese nur ein Grundkonzept. Darüber hinausgehende Regelungen einzelner Bundesländer müssen berücksichtigt werden.

Das Schutzkonzept ist ab dem 18.06.2021 gültig.

Grundvoraussetzungen

  • Großfahrten finden nur in Gruppen mit bis zu 20 Personen statt; weniger, wenn die Regelungen des Großfahrten-Bundeslandes dies erfordern.
  • Großfahrten können nur in Bundesländern stattfinden, in denen die Jugendarbeit für unsere Kleingruppen ohne permanenten Mindestabstand und Maskenpflicht möglich sind.
  • Kontaktdaten aller Teilnehmenden sind nach Maßgabe des jeweiligen Bundeslands zu erfassen und aufzubewahren, um Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.
  • Es dürfen nur Personen an den Großfahrten teilnehmen, die keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigen oder deren Symptome von einer ärztlich bestätigten chronischen Erkrankung (z.B. Heuschnupfen) herrühren.
  • Es dürfen nur Personen teilnehmen, die zu Beginn der Großfahrt entweder einen max. 24h alten negativen PCR Test oder max. 12h alten negativen Schnelltest vorweisen. Eigen-Schnelltests werden zu Beginn der Großfahrt zur Verfügung gestellt.
  • Je nach Regelungen des Großfahrten-Bundeslandes ist ggf. ein regelmäßiger Schnelltest durchzuführen. Dieser findet unter Aufsicht der Gruppenleitung statt.


Verhalten auf Fahrt

  • Der Kontakt zu Menschen, die nicht zur Fahrtengruppe gehören, ist zu vermeiden!
  • Sobald sich die Gruppe im öffentlichen Raum mit Menschen befindet, die nicht zur Fahrtengruppe gehören, ist der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten und es sind medizinische Mund-Nase-Bedeckungen notwendig (z.B. beim Einkaufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Wasserholen).
  • Nach Möglichkeit ist das Wasser an Außenwasserhähnen zu holen.
  • Jede Gruppe hat eine Ansprechperson, die ggf. die Gruppe über sich verändernde Infektionsrisiken oder Verordnungen informiert.
  • Auf der Durchreise zum Großfahrten-Bundesland sind die Regeln der Bundesländer zu beachten, durch die die Gruppe fährt.
  • Für den Fall, dass die Kothe mehr als eine Nacht an einem Ort steht, muss sie tagsüber gründlich gelüftet werden (Den Eingang weit aufmachen und das Dach abnehmen. Besonders nach der Nacht und vor dem Schlafengehen.)


Vorgehen bei Verdachtsfällen

  • Sollten sich Symptome auf der Fahrt zeigen, muss die entsprechende Person getestet werden. Bei einem positivem Schnelltest muss das Gesundheitsamt kontaktiert werden, um weiteres Vorgehen zu besprechen.
  • Weitere Hinweise für Gruppenleitungen finden sich im Coronatestleitfaden des PBNL; je nach Bundesland können weitere Maßnahmen notwendig sein.
  • Bei negativem Schnelltest und anhaltenden Symptomen sollte die Person nach 24h erneut getestet werden.


Erklärungen Pfadfinder-/Nordlicht-spezifischer Begriffe

  • BuVo: Bundesvorstand – Vorstand des Pfadfinder- und Pfadfinderinnenbundes Nordlicht e.V.
  • Fahrt/Lager: Veranstaltung mit einem festen Personenkreis mit Übernachtung, im Sommerhalbjahr in Zelten.
  • Großfahrt: Fahrt in einer festen Kleingruppe, die 2 bis 3 Wochen dauert.
  • Heim: Haus mit Gruppenräumen des Pfadfinder- und Pfadfinderinnenbundes Nordlicht e.V.
  • Heimabend: wöchentliche Gruppenstunde mit der festen Kleingruppe (in Präsenz)
  • Kothe: praktisches Zelt aus schwarzem Stoff für die ganze Kleingruppe.
  • PBNL: Abkürzung für Pfadfinder & Pfadfinderinnenbund Nordlicht e.V.
  • Stamm: Ortsgruppe, bestehend aus mehreren Gruppen
  • StaVo: Stammesvorstand – Leitung eines jeden Stammes
  • Thing: Regelmäßige Treffen der Gruppenleitungen und anderen Älteren eines Stammes für Planung und Stammesgeschehen.