schutzkonzeptCOVID19
Aus Pfadfinder & Pfadfinderinnenbund Nordlicht e.V. in Hamburg
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Schutzkonzept für Heimabende
Stand: 11.05.2022
Version: Heimi 8.0
Verantwortlich für die Aktualisierung: Simon Goussar (SpamIstBloedSpamIstBloedjeti@pbnl.de (bitte das "SpamIstBloed" entfernen) (bitte das "SpamIstBloed" entfernen)
Dieses Schutzkonzept richtet sich an die Mitglieder des Pfadfinder & Pfadfinderinnenbund Nordlicht e.V. und dient der Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19.
Das Schutzkonzept muss von den Gruppenleitungen gelesen und verstanden werden, sowie (auf elektronischem Weg) an alle Eltern geschickt und mit den Gruppenmitgliedern besprochen worden sein, bevor ein Heimabend stattfinden kann.
Grundsätzliches
- Dieses Schutzkonzept gilt für die Heimabende des PBNL in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen ab dem 11.05.2022
- Bei Things, Stammesversammlungen und anderen Planungstreffen gelten die Maßnahmen wie für Heimabende.
- Fahrten und Lager dürfen nach dem Schutzkonzept des PBNL für Fahrten stattfinden. Großfahrten dürfen nach dem Schutzkonzept des PBNL für Großfahrten stattfinden.
- Dieses Schutzkonzept ist gültig, bis ein neues Konzept erstellt wird oder dieses aktualisiert wird.
- Es ist jederzeit möglich, dass die Maßnahmen kurzfristig verändert werden müssen. Dies wird über die Homepage und die E-Mail-Verteiler an die Mitglieder des PBNL weitergeleitet.
Grundvoraussetzungen und Verhalten auf Heimabenden
- Es dürfen nur Personen teilnehmen, die keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigen oder deren Symptome von einer ärztlich bestätigten chronischen Erkrankung (z.B. Heuschnupfen) herrühren..
- Personen, die nach den geltenden Coronaverordnungen in Quarantäne oder Isolation sind, dürfen nicht zu Heimabenden kommen.
- Geniest oder gehustet wird in die Armbeuge oder ein Taschentuch. Das Taschentuch wird im Anschluss entsorgt. Hände werden vom Gesicht ferngehalten.
- Es werden alle Teilnehmenden dazu angehalten, sich die Hände regelmäßig für 20 Sekunden mit Seife zu waschen.
- Heimabende dürfen in allen drei Bundesländern (Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) wieder im Innen- und Außenbereich ohne Maske stattfinden. Sollte eine Gruppe oder ein*e Gruppenleiter*in das Tragen der Masken für nötig erachten (z.B. der Schutz einzelner Mitglieder*innen oder andere Gründe) ist dies zu tun.
- Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gelten natürlich weiterhin die Regeln des Nahverkehrs.
Nutzung der Heime
- Alle Räume werden vor und nach jedem Heimabend stoßgelüftet.
- Sanitärräume sind mit Seife und möglichst Handdesinfektionsmittel ausgestattet, auch Einmal-Handtücher werden zur Verfügung gestellt.
Respektvoller Umgang und Eigenverantwortlichkeit
- Heimabende sind freiwillig. Es liegt in der eigenen Entscheidung und Verantwortung bzw. der der Erziehungsberechtigten, an diesen teilzunehmen. Die Entscheidung, nicht zu Präsenz-Heimabenden zu kommen, ist von allen Beteiligten zu respektieren. Bei Stammesversammlungen muss die Möglichkeit gegeben werden, die eigene Stimme auch digital abzugeben (Hybrid- oder Online-Veranstaltung).
- Das Schutzkonzept wird aktuell gehalten und die Mitglieder des PBNL werden über E-Mail-Verteiler auf dem neuesten Stand gehalten.
Vorgehen bei Verdachtsfällen
- Es dürfen nur Personen teilnehmen, die keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigen oder deren Symptome von einer ärztlich bestätigten chronischen Erkrankung (z.B. Heuschnupfen) herrühren.
- Sollte sich während eines Heimabends herausstellen, dass eine Person beim Heimabend ist, welche nach den geltenden Coronaverordnungen in Quarantäne oder Isolation ist, so muss diese den Heimabend verlassen.
- Sollte es zu einem positiven Corona-Test (Antigen oder PCR) bei einer Person kommen, die in den vergangenen 7 Tagen an einer Präsenz-Veranstaltung des PBNL teilgenommen hat (z.B. Heimabend, Fahrt), müssen alle anderen Teilnehmenden sofort informiert werden. Außerdem ist der StaVo sowie der BuVo zu informieren. Personen, die bei der entsprechenden Veranstaltung anwesend waren, dürfen in den zehn Tagen, die auf die Veranstaltung folgen, nicht an weiteren Veranstaltungen des PBNL teilnehmen. Diese Regelung kann durch einen negativen PCR-Test der Person, die einen positiven Test hatte, aufgehoben werden.
Schutzkonzept für Fahrten
Stand: 11.05.2022
Version: Fahrt 7.0
Verantwortlich für die Aktualisierung: Simon Goussar (SpamIstBloedjeti@pbnl.de (bitte das "SpamIstBloed" entfernen))
Dieses Schutzkonzept richtet sich an die Mitglieder des Pfadfinder- & Pfadfinderinnenbund Nordlicht e.V. und dient der Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19.
Es bezieht sich auf Wochenendfahrten ist für diese ein Grundkonzept. Darüber hinausgehende Regelungen einzelner Bundesländer und Landkreise müssen berücksichtigt werden. In Hamburg sind Fahrten aufgrund der aktuellen Verordnung nicht möglich.
Das Schutzkonzept ist ab dem 11.05.2022 gültig, bis ein neues Konzept erstellt wird oder dieses aktualisiert wird.
Grundvoraussetzungen
- Eine Maximale Gruppengröße ist nicht festgelegt,je nach Verordnung und Inzidenz am Veranstaltungsort kann die zulässige Gruppengröße begrenzt werden.
- Es dürfen nur Personen an den Fahrten teilnehmen, die keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigen oder deren Symptome von einer ärztlich bestätigten chronischen Erkrankung (z.B. Heuschnupfen) herrühren.
- Vor Beginn der Fahrt findet eine Testung, z.B. mit Eigen-Schnelltests unter Aufsicht der Gruppenleitung, statt. Entsprechende Tests werden zur Verfügung gestellt. Es dürfen nur Personen an der Fahrt teilnehmen, die negativ auf das Coronavirus getestet wurden.Bei Fahrten, die länger als ein Wochenende andauern, werden alle Teilnehmende alle 72h getestet.
Verhalten auf Fahrt
- Für den Fall, dass Zelte mehr als eine Nacht an einem Ort stehen, müssen sie tagsüber gründlich gelüftet werden. (Bei Kohten den Eingang weit aufmachen und das Dach abnehmen. Besonders nach der Nacht und vor dem Schlafengehen.)
- Wenn in Innenräumen übernachtet wird, müssen diese morgens und abends gelüftet werden. *Es werden alle Teilnehmenden dazu angehalten, sich die Hände regelmäßig für 20 Sekunden mit Seife zu waschen.
- Die Lagerleitung muss ausreichend Möglichkeiten zur Handhygiene (wie Seife oder Handdesinfektionsmittel) zur Verfügung stellen.
- Häufig berührte Oberflächen und Gegenstände sowie die Sanitärräume müssen regelmäßig gereinigt werden.
- Geniest oder gehustet wird in die Armbeuge oder ein Taschentuch. Das Taschentuch wird im Anschluss entsorgt.
An- und Abreise
- Bei der An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind medizinische Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen. (Jeweilige Regelungen in Verkehrsmitteln beachten!)
- Auf der Durchreise zum Fahrten-Bundesland sind die Regeln der Bundesländer zu beachten, durch die die Gruppe fährt.
Vorgehen bei Verdachtsfällen
- Personen, die Symptome einer COVID-19 Erkrankung zeigen, dürfen nicht zu der Fahrt kommen. Sollten sich Symptome auf der Fahrt zeigen, wird das Absonderungskonzept der Beherbergungseinrichtung befolgt. Bei Teilnehmenden werden die Erziehungsberechtigten umgehend informiert.
- Sollte sich während einer Fahrt herausstellen, dass eine Person dabei ist, welche nach den geltenden Coronaverordnungen in Quarantäne oder Isolation ist, so muss auch diese Person die Fahrt verlassen.
- Sollte eine teilnehmende Person während der Fahrt positiv auf Covid-19 getestet werden, wird das Absonderungskonzept der Beherbergungseinrichtung befolgt.
- Sollte es zu einem positiven Corona-Test (Antigen oder PCR) bei einer Person kommen, die in den vergangenen 7 Tagen an einer Präsenz-Veranstaltung des PBNL teilgenommen hat (z.B. Heimabend, Fahrt), müssen alle anderen Teilnehmenden sofort informiert werden. Außerdem ist der StaVo sowie der BuVo zu informieren. Personen, die bei der entsprechenden Veranstaltung anwesend waren, dürfen in den zehn Tagen, die auf die Veranstaltung folgen, nicht an weiteren Veranstaltungen des PBNL teilnehmen. Diese Regelung kann durch einen negativen PCR-Test der Person, die einen positiven Test hatte, aufgehoben werden.
Schutzkonzept für Großfahrten
Stand: 21.06.2021
Version: GroFa 2.1
Verantwortlich für die Aktualisierung des Schutzkonzepts: Jule Schwormstede
(SpamIstBloedSpamIstBloedjule@pbnl.de (bitte das "SpamIstBloed" entfernen) (bitte das "SpamIstBloed" entfernen))
Dieses Schutzkonzept richtet sich an die Mitglieder des Pfadfinder- & Pfadfinderinnenbund Nordlicht e.V. und dient der Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19.
Es bezieht sich nur auf Großfahrten und ist für diese nur ein Grundkonzept. Darüber hinausgehende Regelungen einzelner Bundesländer müssen berücksichtigt werden.
Das Schutzkonzept ist ab dem 18.06.2021 gültig.
Grundvoraussetzungen
- Großfahrten finden nur in Gruppen mit bis zu 20 Personen statt; weniger, wenn die Regelungen des Großfahrten-Bundeslandes dies erfordern.
- Großfahrten können nur in Bundesländern stattfinden, in denen die Jugendarbeit für unsere Kleingruppen ohne permanenten Mindestabstand und Maskenpflicht möglich sind.
- Kontaktdaten aller Teilnehmenden sind nach Maßgabe des jeweiligen Bundeslands zu erfassen und aufzubewahren, um Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.
- Es dürfen nur Personen an den Großfahrten teilnehmen, die keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigen oder deren Symptome von einer ärztlich bestätigten chronischen Erkrankung (z.B. Heuschnupfen) herrühren.
- Es dürfen nur Personen teilnehmen, die zu Beginn der Großfahrt entweder einen max. 24h alten negativen PCR Test oder max. 12h alten negativen Schnelltest vorweisen. Eigen-Schnelltests werden zu Beginn der Großfahrt zur Verfügung gestellt.
- Je nach Regelungen des Großfahrten-Bundeslandes ist ggf. ein regelmäßiger Schnelltest durchzuführen. Dieser findet unter Aufsicht der Gruppenleitung statt.
Verhalten auf Fahrt
- Der Kontakt zu Menschen, die nicht zur Fahrtengruppe gehören, ist zu vermeiden!
- Sobald sich die Gruppe im öffentlichen Raum mit Menschen befindet, die nicht zur Fahrtengruppe gehören, ist der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten und es sind medizinische Mund-Nase-Bedeckungen notwendig (z.B. beim Einkaufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Wasserholen).
- Nach Möglichkeit ist das Wasser an Außenwasserhähnen zu holen.
- Jede Gruppe hat eine Ansprechperson, die ggf. die Gruppe über sich verändernde Infektionsrisiken oder Verordnungen informiert.
- Auf der Durchreise zum Großfahrten-Bundesland sind die Regeln der Bundesländer zu beachten, durch die die Gruppe fährt.
- Für den Fall, dass die Kothe mehr als eine Nacht an einem Ort steht, muss sie tagsüber gründlich gelüftet werden (Den Eingang weit aufmachen und das Dach abnehmen. Besonders nach der Nacht und vor dem Schlafengehen.)
Vorgehen bei Verdachtsfällen
- Sollten sich Symptome auf der Fahrt zeigen, muss die entsprechende Person getestet werden. Bei einem positivem Schnelltest muss das Gesundheitsamt kontaktiert werden, um weiteres Vorgehen zu besprechen.
- Weitere Hinweise für Gruppenleitungen finden sich im Coronatestleitfaden des PBNL; je nach Bundesland können weitere Maßnahmen notwendig sein.
- Bei negativem Schnelltest und anhaltenden Symptomen sollte die Person nach 24h erneut getestet werden.
Erklärungen Pfadfinder-/Nordlicht-spezifischer Begriffe
- BuVo: Bundesvorstand – Vorstand des Pfadfinder- und Pfadfinderinnenbundes Nordlicht e.V.
- Fahrt/Lager: Veranstaltung mit einem festen Personenkreis mit Übernachtung, im Sommerhalbjahr in Zelten.
- Großfahrt: Fahrt in einer festen Kleingruppe, die 2 bis 3 Wochen dauert.
- Heim: Haus mit Gruppenräumen des Pfadfinder- und Pfadfinderinnenbundes Nordlicht e.V.
- Heimabend: wöchentliche Gruppenstunde mit der festen Kleingruppe (in Präsenz)
- Kothe: praktisches Zelt aus schwarzem Stoff für die ganze Kleingruppe.
- PBNL: Abkürzung für Pfadfinder & Pfadfinderinnenbund Nordlicht e.V.
- Stamm: Ortsgruppe, bestehend aus mehreren Gruppen
- StaVo: Stammesvorstand – Leitung eines jeden Stammes
- Thing: Regelmäßige Treffen der Gruppenleitungen und anderen Älteren eines Stammes für Planung und Stammesgeschehen.
- Diese Seite wurde zuletzt am 11. Mai 2022 um 08:01 Uhr geändert.
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