schutzkonzeptCOVID19: Unterschied zwischen den Versionen
Aus Pfadfinder*innenbund Nordlicht e.V. in Hamburg
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==Schutzkonzept für Fahrten== | ==Schutzkonzept für Fahrten== | ||
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Version: Fahrt | Verantwortlich für die Aktualisierung: Jule Schwormstede (jule@pbnl.de)<br/> | ||
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Dieses Schutzkonzept richtet sich an die Mitglieder des Pfadfinder- & Pfadfinderinnenbund Nordlicht e.V. und dient der Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19. | Dieses Schutzkonzept richtet sich an die Mitglieder des Pfadfinder- & Pfadfinderinnenbund Nordlicht e.V. und dient der Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19.<br/> | ||
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Es bezieht sich auf Wochenendfahrten und ist | Es bezieht sich auf Wochenendfahrten und hat die Verordnung des Landes Niedersachsen zur Grundlage.<br/> | ||
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====Grundvoraussetzungen==== | ====Grundvoraussetzungen==== | ||
*Die maximale Gruppengröße | * Die maximale Gruppengröße liegt bei 50 Personen. | ||
* | * Es dürfen nur feste Gruppen des gleichen Stammes an einer Fahrt teilnehmen. | ||
*Kontaktdaten aller Teilnehmenden sind | * Fahrten dürfen nicht länger als 72h dauern. | ||
*Es dürfen nur Personen an den Fahrten teilnehmen, die keine Symptome einer Covid- | * Fahrten finden im Bundesland Niedersachsen statt. | ||
*Schon bei der Planung der Fahrt müssen die besonderen Hygieneanforderungen in Anreise, Unterkunft und Aktivitäten berücksichtigt werden. <br/> | * Kontaktdaten aller Teilnehmenden sind zu erfassen und für 3 Wochen aufzubewahren, um Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. Diese Daten müssen vor dem Zugriff Dritter geschützt und nach Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Frist gelöscht werden. | ||
* Es dürfen nur Personen an den Fahrten teilnehmen, die keine Symptome einer Covid-19Erkrankung zeigen oder deren Symptome von einer ärztlich bestätigten chronischen Erkrankung (z.B. Heuschnupfen) herrühren. | |||
* Vor Beginn der Fahrt findet eine Testung, z.B. mit Eigen-Schnelltests statt. Entsprechende Tests werden zur Verfügung gestellt. Es dürfen nur Personen an der Fahrt teilnehmen, die negativ auf das Coronavirus getestet wurden. | |||
* Schon bei der Planung der Fahrt müssen die besonderen Hygieneanforderungen in Anreise, Unterkunft und Aktivitäten berücksichtigt werden. | |||
* Bei jeder Fahrt muss mindestens eine Person mit Juleica anwesend sein.<br/> | |||
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====Verhalten auf Fahrt==== | ====Verhalten auf Fahrt==== | ||
*Der Kontakt zu Menschen, die nicht zur | * Der Kontakt zu Menschen, die nicht zur Fahrtengruppe gehören, ist zu vermeiden. | ||
*Sobald sich die Gruppe im öffentlichen Raum mit Menschen befindet, die nicht zur Fahrtengruppe gehören, ist der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten und | * Sobald sich die Gruppe im öffentlichen Raum mit Menschen befindet, die nicht zur Fahrtengruppe gehören, ist der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung notwendig (z.B. beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln). | ||
*Vor und nach dem | * Vor und nach dem Betreten von Einkaufsläden, öffentlichen Verkehrsmitteln und ähnlichen öffentlich zugänglichen Einrichtungen sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. | ||
*Für den Fall, dass Zelte mehr als eine Nacht an einem Ort stehen, müssen sie tagsüber gründlich gelüftet werden (Eingang weit aufmachen und Dach abnehmen. Besonders nach der Nacht und vor dem Schlafengehen.) | * Zwischen festen Gruppen sollte nach Möglichkeit ein 1,5m Abstand eingehalten werden. | ||
* | * Für den Fall, dass Zelte mehr als eine Nacht an einem Ort stehen, müssen sie tagsüber gründlich gelüftet werden. (Bei Kohten den Eingang weit aufmachen und das Dach abnehmen. Besonders nach der Nacht und vor dem Schlafengehen.) | ||
* Es dürfen nur feste Gruppe gemeinsam in Zelten schlafen. | |||
*Es werden alle Teilnehmenden dazu angehalten, sich die Hände regelmäßig für 30 Sekunden mit Seife zu waschen. | * Es werden alle Teilnehmenden dazu angehalten, sich die Hände regelmäßig für 30 Sekunden mit Seife zu waschen. | ||
*Die Lagerleitung muss ausreichend Möglichkeiten zur Handhygiene (wie Seife oder Handdesinfektionsmittel) zur Verfügung stellen. | * Die Lagerleitung muss ausreichend Möglichkeiten zur Handhygiene (wie Seife oder Handdesinfektionsmittel) zur Verfügung stellen. | ||
*Häufig berührte Oberflächen und Gegenstände, sowie die Sanitärräume müssen regelmäßig gereinigt werden. | * Häufig berührte Oberflächen und Gegenstände, sowie die Sanitärräume müssen regelmäßig gereinigt werden. | ||
*Die Gruppenleitung sollte sich bewusst sein, dass durch die erhöhte Aerosolverteilung beim Singen eine größere Ansteckungsgefahr entsteht. | * Geniest oder gehustet wird in die Armbeuge oder ein Taschentuch. Das Taschentuch wird im Anschluss entsorgt.<br/> | ||
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* Die Gruppenleitung sollte sich bewusst sein, dass durch die erhöhte Aerosolverteilung beim | |||
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* Es darf daher nur draußen gesungen werden. | |||
* Zelte (Jurten und Kohten) gelten als Innenräume. In ihnen darf daher nicht gesungen werden. | |||
* Besteht die Fahrtengruppe aus mehr als einer festen Gruppe, so ist während des Singens eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.<br/> | |||
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====Vorgehen bei Verdachtsfällen==== | ====Vorgehen bei Verdachtsfällen==== | ||
*Personen, die Symptome einer COVID-19 Erkrankung zeigen, dürfen nicht zu der Fahrt kommen. Sollten sich Symptome auf der Fahrt zeigen, muss die entsprechende Person die Fahrt verlassen. | *Personen, die Symptome einer COVID-19 Erkrankung zeigen, dürfen nicht zu der Fahrt kommen. Sollten sich Symptome auf der Fahrt zeigen, muss die entsprechende Person die Fahrt verlassen. Bei Teilnehmenden werden die Erziehungsberechtigten umgehend informiert. | ||
*Sollte sich während einer Fahrt herausstellen, dass eine Person dabei ist, welche in den vorangegangenen 14 Tagen Kontakt zu einer COVID-19 erkrankten Person hatte, so muss auch diese Person die Fahrt verlassen. | *Sollte sich während einer Fahrt herausstellen, dass eine Person dabei ist, welche in den vorangegangenen 14 Tagen Kontakt zu einer COVID-19 erkrankten Person hatte, so muss auch diese Person die Fahrt verlassen. | ||
*Sollte es zu einer Infektion bei einem*r Fahrtenteilnehmer*in kommen (bestätigt durch das Gesundheitsamt) müssen alle anderen Fahrtenteilnehmer*innen sofort informiert werden. Außerdem ist der StaVo sowie der BuVo umgehend zu informieren.<br/> | *Sollte es zu einer Infektion bei einem*r Fahrtenteilnehmer*in kommen (bestätigt durch das Gesundheitsamt) müssen alle anderen Fahrtenteilnehmer*innen sofort informiert werden. Außerdem ist der StaVo sowie der BuVo umgehend zu informieren.<br/> | ||
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==Schutzkonzept für Großfahrten== | ==Schutzkonzept für Großfahrten== | ||
'''Bis | '''Bis zu den HH-Sommerferien finden keine Großfahrten statt! Ein Schutzkonzept für Großfahrten wird bis dahin ausgearbeitet und hier veröffentlicht.'''<br/> | ||
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Version vom 7. Juni 2021, 10:25 Uhr
Schutzkonzept für Heimabende
Stand: 04.06.2021
Version: Heimi 5.0
Verantwortlich für die Aktualisierung des Schutzkonzepts: Jule Schwormstede (jule[ät]pbnl.de)
Dieses Schutzkonzept richtet sich an die Mitglieder des Pfadfinder & Pfadfinderinnenbund Nordlicht e.V. und dient der Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19.
Das Schutzkonzept muss von den Gruppenleitungen gelesen und verstanden werden, sowie (auf elektronischem Weg) an alle Eltern geschickt und mit den Gruppenmitgliedern besprochen worden sein, bevor ein Heimabend stattfinden kann.
Grundsätzliches
- Dieses Schutzkonzept gilt für die Heimabende des PBNL in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen ab dem 07.06.2021.
- Things und andere Planungstreffen finden digital statt. Fahrten und Lager dürfen nach Veröffentlichung des Schutzkonzeptes des PBNL für Fahrten gültig ab dem 11.06.2021 stattfinden.
- Heimabende können unter den Maßgaben des Konzepts in Präsenz stattfinden, bis die 7-Tage-Inzidenz im Bundesland der Heimabende drei Tage in Folge über 100 liegt. Ist das der Fall, dürfen keine Präsenz-Heimabende stattfinden, bis die Inzidenz wieder drei Tage in Folge unter 100 liegt.
- Dieses Schutzkonzept ist so lange gültig, bis ein neues Konzept erstellt wird oder dieses aktualisiert wird.
- Es ist jederzeit möglich, dass die Maßnahmen kurzfristig verändert werden müssen. Dies wird über die Homepage und die E-Mail-Verteiler an die Mitglieder des PBNL weitergeleitet.
Grundvoraussetzungen und Verhalten auf Heimabenden
- Heimabende dürfen nur mit der festen Gruppe stattfinden, die höchstens aus 15 Menschen (in Hamburg und Niedersachsen) oder 10 (in Schleswig-Holstein) besteht. Verschiedene Gruppen dürfen sich nicht durchmischen.
- Heimabende dürfen nur draußen stattfinden, die Gruppenräume des PBNL werden also nicht genutzt, hier sind auch die Küchen mit inbegriffen. Für Sanitärräume gelten gesonderte Regelungen (s.u.).
- Heimabende dürfen maximal 2 Stunden dauern.
- Allen Teilnehmenden wird zu den Heimabenden, wenn gewünscht, ein Eigen-Schnelltest zur Verfügung gestellt.
- Es dürfen nur Personen teilnehmen, die keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigen oder deren Symptome von einer ärztlich bestätigten chronischen Erkrankung (z.B. Heuschnupfen) herrühren.
- Personen, die in den vorangegangen zwei Wochen Kontakt zu einer positiv auf COVID-19 getesteten Person hatten, dürfen für den angesetzten Quarantänezeitraum nicht zum Heimabend kommen.
- In Hamburg muss der Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen eingehalten werden. In Niedersachsen und Schleswig-Holstein muss innerhalb der festen Gruppe kein Abstand gehalten werden. (Ausnahme Singen s.u.) In allen Bundesländern ist zu Personen außerhalb der Gruppe zu jeder Zeit der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
- Geniest oder gehustet wird in die Armbeuge oder ein Taschentuch. Das Taschentuch wird im Anschluss entsorgt. Hände werden vom Gesicht ferngehalten.
- Es werden alle Teilnehmenden dazu angehalten, sich die Hände regelmäßig für 20 Sekunden mit Seife zu waschen.
- Während des Heimabends tragen alle Anwesenden eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Maske oder FFP2/KN-95-Maske). OP-Masken werden zur Verfügung gestellt.
- Es werden keine Gegenstände (z.B. Gläser) aus der Küche verwendet. Trinkflaschen müssen von den Teilnehmenden selbst mitgebracht werden und dürfen auch nur von diesen genutzt werden.
- Spiele mit Körperkontakt werden nicht gespielt.
- Beim Singen muss in allen Bundesländern der Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden. Auf die Einhaltung der Schutzmaßnahmen (medizinische Mund-Nase-Bedeckung, draußen sein) ist verstärkt zu achten.
Nutzung der sanitären Anlagen in den Heimen
- Für die Nutzung der sanitären Anlagen ist das Betreten der Heime erlaubt.
- Sanitärräume sind mit Seife und möglichst Handdesinfektionsmittel ausgestattet, auch Einmal-Handtücher werden zur Verfügung gestellt.
- Es darf sich immer nur eine Person zur Zeit in den Sanitärräumen und den Flurbereichen aufhalten.
- Flurbereiche und sanitäre Anlagen werden vor und nach einem Heimabend gelüftet.
Besondere Hinweise
- Eine Anwesenheitsliste für jeden Heimabend wird von der Gruppenleitung geführt.
- Jede Gruppenleitung informiert ihren StaVo, ob Heimabende stattfinden. Der StaVo leitet diese Informationen an den BuVo weiter.
- Jede Gruppenleitung muss sich vor den Heimabenden tiefgehende Gedanken zum Programm machen und hierbei die Bedingungen zur Durchführung bedenken. Es muss ein Programm geben, in welchem Mindestabstand und Aktivitäten draußen eingehalten werden können.
- Für Anfang- und Abschlussrituale wie Umarmen und Abschlusskreis wird eine Alternative überlegt, bei der der Mindestabstand eingehalten werden kann. Diese wird den Gruppenmitgliedern vor dem Heimabend mitgeteilt.
- Personen, die Kinder zum Heimabend bringen oder abholen, warten mit Abstand zum Heim und mit 1,5m Abstand zueinander.
- Die Abstandsregelungen gelten auch für gemeinsame An- und Abfahrt zum oder vom Heimabend.
Respektvoller Umgang und Eigenverantwortlichkeit
- Heimabende sind freiwillig. Es liegt in der eigenen Entscheidung und Verantwortung bzw. der der Erziehungsberechtigten, an diesen teilzunehmen. Die Entscheidung, nicht zu Präsenz-Heimabenden zu kommen, ist von allen Beteiligten zu respektieren.
- Jede Gruppenleitung darf frei entscheiden, ob Präsenz-Heimabende stattfinden sollen oder nicht. Wenn sich eine Gruppenleitung nicht in der Lage oder unsicher fühlt, Heimabende in Präsenz durchzuführen, ist dies von allen Beteiligten zu akzeptieren und zu respektieren.
- Die Gruppenmitglieder werden vor dem ersten Heimabend über den besonderen Ablauf informiert und zusätzlich zu Beginn jedes Heimabends an die Hygieneregeln erinnert.
- Hält sich eine Person wiederholt nicht an das Schutzkonzept, wird sie vom aktuellen Heimabend ausgeschlossen. Im Anschluss muss eine Lösung gefunden werden, sodass die Person nicht auf Dauer ausgeschlossen wird. Hierfür kann im Stamm oder beim BuVo um Hilfe gefragt werden.
- Das Schutzkonzept wird aktuell gehalten und die Mitglieder des PBNL werden über E-Mail-Verteiler auf dem neuesten Stand gehalten.
Vorgehen bei Verdachtsfällen
- Es dürfen nur Personen teilnehmen, die keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigen oder deren Symptome von einer ärztlich bestätigten chronischen Erkrankung (z.B. Heuschnupfen) herrühren.
- Sollte sich während eines Heimabends herausstellen, dass eine Person beim Heimabend ist, welche in den vorangegangenen 14 Tagen Kontakt zu einer COVID-19 erkrankten Person hatte, so ist auch diese Person vom Heimabend zu verweisen.
- Sollte es zu einer Corona-Infektion (bestätigt durch das Gesundheitsamt) bei einer Person kommen, die in den vergangenen 14 Tagen an einem Präsenz-Heimabend teilgenommen hat, müssen alle anderen Gruppenmitglieder sofort informiert werden. Für einen nachfolgenden Isolationszeitraum finden keine Präsenz-Heimabende statt. Außerdem ist der StaVo sowie der BuVo umgehend zu informieren.
Schutzkonzept für Fahrten
Stand: 06.06.2020
Version: Fahrt 5.0
Verantwortlich für die Aktualisierung: Jule Schwormstede (jule@pbnl.de)
Dieses Schutzkonzept richtet sich an die Mitglieder des Pfadfinder- & Pfadfinderinnenbund Nordlicht e.V. und dient der Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19.
Es bezieht sich auf Wochenendfahrten und hat die Verordnung des Landes Niedersachsen zur Grundlage.
Das Schutzkonzept ist ab dem 11.06.2021 gültig.
Grundvoraussetzungen
- Die maximale Gruppengröße liegt bei 50 Personen.
- Es dürfen nur feste Gruppen des gleichen Stammes an einer Fahrt teilnehmen.
- Fahrten dürfen nicht länger als 72h dauern.
- Fahrten finden im Bundesland Niedersachsen statt.
- Kontaktdaten aller Teilnehmenden sind zu erfassen und für 3 Wochen aufzubewahren, um Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. Diese Daten müssen vor dem Zugriff Dritter geschützt und nach Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Frist gelöscht werden.
- Es dürfen nur Personen an den Fahrten teilnehmen, die keine Symptome einer Covid-19Erkrankung zeigen oder deren Symptome von einer ärztlich bestätigten chronischen Erkrankung (z.B. Heuschnupfen) herrühren.
- Vor Beginn der Fahrt findet eine Testung, z.B. mit Eigen-Schnelltests statt. Entsprechende Tests werden zur Verfügung gestellt. Es dürfen nur Personen an der Fahrt teilnehmen, die negativ auf das Coronavirus getestet wurden.
- Schon bei der Planung der Fahrt müssen die besonderen Hygieneanforderungen in Anreise, Unterkunft und Aktivitäten berücksichtigt werden.
- Bei jeder Fahrt muss mindestens eine Person mit Juleica anwesend sein.
Verhalten auf Fahrt
- Der Kontakt zu Menschen, die nicht zur Fahrtengruppe gehören, ist zu vermeiden.
- Sobald sich die Gruppe im öffentlichen Raum mit Menschen befindet, die nicht zur Fahrtengruppe gehören, ist der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung notwendig (z.B. beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln).
- Vor und nach dem Betreten von Einkaufsläden, öffentlichen Verkehrsmitteln und ähnlichen öffentlich zugänglichen Einrichtungen sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
- Zwischen festen Gruppen sollte nach Möglichkeit ein 1,5m Abstand eingehalten werden.
- Für den Fall, dass Zelte mehr als eine Nacht an einem Ort stehen, müssen sie tagsüber gründlich gelüftet werden. (Bei Kohten den Eingang weit aufmachen und das Dach abnehmen. Besonders nach der Nacht und vor dem Schlafengehen.)
- Es dürfen nur feste Gruppe gemeinsam in Zelten schlafen.
- Es werden alle Teilnehmenden dazu angehalten, sich die Hände regelmäßig für 30 Sekunden mit Seife zu waschen.
- Die Lagerleitung muss ausreichend Möglichkeiten zur Handhygiene (wie Seife oder Handdesinfektionsmittel) zur Verfügung stellen.
- Häufig berührte Oberflächen und Gegenstände, sowie die Sanitärräume müssen regelmäßig gereinigt werden.
- Geniest oder gehustet wird in die Armbeuge oder ein Taschentuch. Das Taschentuch wird im Anschluss entsorgt.
Singen
- Die Gruppenleitung sollte sich bewusst sein, dass durch die erhöhte Aerosolverteilung beim
Singen eine größere Ansteckungsgefahr entsteht.
- Es darf daher nur draußen gesungen werden.
- Zelte (Jurten und Kohten) gelten als Innenräume. In ihnen darf daher nicht gesungen werden.
- Besteht die Fahrtengruppe aus mehr als einer festen Gruppe, so ist während des Singens eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
An- und Abreise
- Bei der An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen. Zu anderen Personen muss Abstand gehalten werden. Um das zu ermöglichen, muss die Gruppe unter Umständen geteilt werden und die Teilgruppen zeitlich versetzt an- und abreisen.
- Auf der Durchreise zum Fahrten-Bundesland sind die Regeln der Bundesländer zu beachten, durch die die Gruppe fährt.
Vorgehen bei Verdachtsfällen
- Personen, die Symptome einer COVID-19 Erkrankung zeigen, dürfen nicht zu der Fahrt kommen. Sollten sich Symptome auf der Fahrt zeigen, muss die entsprechende Person die Fahrt verlassen. Bei Teilnehmenden werden die Erziehungsberechtigten umgehend informiert.
- Sollte sich während einer Fahrt herausstellen, dass eine Person dabei ist, welche in den vorangegangenen 14 Tagen Kontakt zu einer COVID-19 erkrankten Person hatte, so muss auch diese Person die Fahrt verlassen.
- Sollte es zu einer Infektion bei einem*r Fahrtenteilnehmer*in kommen (bestätigt durch das Gesundheitsamt) müssen alle anderen Fahrtenteilnehmer*innen sofort informiert werden. Außerdem ist der StaVo sowie der BuVo umgehend zu informieren.
Schutzkonzept für Großfahrten
Bis zu den HH-Sommerferien finden keine Großfahrten statt! Ein Schutzkonzept für Großfahrten wird bis dahin ausgearbeitet und hier veröffentlicht.
Stand: 24.06.2020
Version: GroFa 1.2
Verantwortlich für die Aktualisierung: Clara Meis (Maggy; info@pbnl.de)
Dieses Schutzkonzept richtet sich an die Mitglieder des Pfadfinder- & Pfadfinderinnenbund Nordlicht e.V. und dient der Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19.
Es bezieht sich nur auf Großfahrten und ist für diese nur ein Grundkonzept. Darüber hinausgehende Regelungen einzelner Bundesländer müssen berücksichtigt werden.
Grundvoraussetzungen
- Großfahrten finden nur in Kleingruppen mit bis zu fünfzehn Personen statt; weniger, wenn die Regelungen des Großfahrten-Bundeslandes dies erfordern.
- Großfahrten können nur in Bundesländern stattfinden, in denen die Jugendarbeit für unsere Kleingruppen ohne Mindestabstand möglich ist (Stand 24.06.: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen).
- Kontaktdaten aller Teilnehmenden sind nach Maßgabe des jeweiligen Bundeslands zu erfassen und aufzubewahren, um Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.
- Es dürfen nur Personen an den Großfahrten Teilnehmen, die keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigen oder glaubhaft machen können, dass ihre Symptome von einer chronischen Erkrankung (z.B. Heuschnupfen) herrühren. Diese Symptomfreiheit wird vor der Fahrt von den Teilnehmenden, bei Minderjährigen von ihren Eltern, schriftlich bestätigt.
Verhalten auf Fahrt
- Der Kontakt zu Menschen, die nicht zur Fahrtengruppe gehören, ist zu vermeiden!
- Sobald sich die Gruppe im öffentlichen Raum mit Menschen befindet, die nicht zur Fahrtengruppe gehören, ist der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten und es sind Mund-Nase-Bedeckungen notwendig (z.B. beim Einkaufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Wasserholen)
- Vor und nach dem Kontakt zu anderen Menschen (Einkaufen, Öffentliche Verkehrsmittel, Wasserholen) sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
- Nach Möglichkeit ist das Wasser an Außenwasserhähnen zu holen.
- Jede Gruppe hat eine Ansprechperson, die ggf. die Gruppe über sich verändernde Infektionsrisiken oder Verordnungen informiert.
- Schon bei der Planung der Fahrt müssen Gelegenheiten zu ausreichender Handhygiene berücksichtigt werden.
- Auf der Durchreise zum Großfahrten-Bundesland sind die Regeln der Bundesländer zu beachten, durch die die Gruppe fährt
- Für den Fall, dass die Kothe mehr als eine Nacht an einem Ort steht, muss sie tagsüber gründlich gelüftet werden (Eingang weit aufmachen und Dach abnehmen. Besonders nach der Nacht und vor dem Schlafengehen.)
Vorgehen bei Verdachtsfällen
- Das entsprechende Gesundheitsamt kontaktieren, um weiteres Vorgehen zu besprechen.
- In diesen Vorgang werden auch die Ansprechperson sowie der Bundesvorstand mit einbezogen.
Extras für jede Packliste
- Mund-Nasen-Bedeckungen für alle Gruppenmitglieder
- Hand- und Oberfächendesinfektionsmittel
- Ausdruck der aktuellen Verordnung(en) des Großfahrten-Bundeslandes
- Ausdruck dieses Schutzkonzepts
Erklärungen Pfadfinder-/Nordlicht-spezifischer Begriffe
- BuVo: Bundesvorstand – Vorstand des Pfadfinder- und Pfadfinderinnenbundes Nordlicht e.V.
- Fahrt/Lager: Veranstaltung mit einem festen Personenkreis mit Übernachtung, im Sommerhalbjahr in Zelten.
- Großfahrt: Fahrt in einer festen Kleingruppe, die 2 bis 3 Wochen dauert.
- Heim: Haus mit Gruppenräumen des Pfadfinder- und Pfadfinderinnenbundes Nordlicht e.V.
- Heimabend: wöchentliche Gruppenstunde mit der festen Kleingruppe (in Präsenz)
- Kothe: praktisches Zelt aus schwarzem Stoff für die ganze Kleingruppe.
- PBNL: Abkürzung für Pfadfinder & Pfadfinderinnenbund Nordlicht e.V.
- Stamm: Ortsgruppe, bestehend aus mehreren Gruppen
- StaVo: Stammesvorstand – Leitung eines jeden Stammes
- Thing: Regelmäßige Treffen der Gruppenleitungen und anderen Älteren eines Stammes für Planung und Stammesgeschehen.
- Diese Seite wurde zuletzt am 7. Juni 2021 um 10:25 Uhr bearbeitet.
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