schutzkonzeptCOVID19: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Pfadfinder*innenbund Nordlicht e.V. in Hamburg

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Version vom 1. Dezember 2020, 07:53 Uhr

Schutzkonzept

Stand: 01.12.2020
Bis zum 08.01.2021 finden weiterhin keine Heimabende oder Veranstaltungen statt!

Stand: 30.10.2020
Version: 3
Verantwortlich für die Aktualisierung des Schutzkonzepts: Clara Meis (Maggy; info[ät]pbnl.de)

Dieses Schutzkonzept richtet sich an die Mitglieder des Pfadfinder & Pfadfinderinnenbund Nordlicht e.V. und dient der Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19.

Das Schutzkonzept muss von den Gruppenleitungen gelesen und verstanden werden, sowie auf elektronischem Weg an alle Eltern geschickt worden sein, bevor ein Heimabend stattfinden kann.

Grundsätzliches

  • Dieses Schutzkonzept gilt für die Heimabende des PBNL in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen in der Woche vom 02.11.2020.
  • Things und andere Planungstreffen finden digital statt. Fahrten und Lager dürfen nicht stattfinden. In den drei Wochen vom 09. bis 29.11.2020 finden auch Heimabende nur digital statt.
  • Dieses Schutzkonzept ist so lange gültig, bis ein neues Konzept erstellt wird oder dieses aktualisiert wird.
  • Es ist jederzeit möglich, dass die Maßnahmen kurzfristig verändert werden müssen. Dies wird über die Homepage und die E-Mail-Verteiler an die Mitglieder des PBNL weitergeleitet.



Grundvoraussetzungen und Verhalten auf Heimabenden

  • Heimabende dürfen nur mit der festen Gruppe stattfinden, die höchstens aus 15 Menschen besteht.
  • Heimabende sollten nach Möglichkeit draußen stattfinden. Für die Nutzung der Heime gelten besondere Regelungen (s.u.).
  • Personen, die Symptome einer COVID-19 Erkrankung zeigen, dürfen nicht zu den Heimabenden kommen, es sei denn, dass ihre Symptome von einer ärztlich bestätigten chronischen Erkrankung (z.B. Heuschnupfen) herrühren. Sollte dies der Fall sein, bitten wir die Eltern, die Gruppenleitungen darüber in Kenntnis zu setzen.
  • Personen, die in den vorangegangen zwei Wochen Kontakt zu einer positiv auf COVID-19 getesteten Person hatten, dürfen für den angesetzten Quarantänezeitraum nicht zum Heimabend kommen.
  • Der Mindestabstand von 1,5 m zu Personen außerhalb der festen Gruppe ist zu jeder Zeit einzuhalten.
  • Geniest oder gehustet wird in die Armbeuge oder ein Taschentuch. Das Taschentuch wird im Anschluss entsorgt.
  • Hände werden vom Gesicht ferngehalten.
  • Es werden alle Teilnehmenden dazu angehalten, sich die Hände regelmäßig für 30 Sekunden mit Seife zu waschen.
  • Jedes Gruppenmitglied bringt eine eigene Mund-Nase-Bedeckung mit zum Heimabend.
  • Gegenstände, die von mehreren Gruppen genutzt werden (z.B. Geschirr, Gitarren), müssen nach der Nutzung gründlich gereinigt werden.


Singen

  • Gesungen werden darf nur draußen und mit 1,5m Mindestabstand. Hierbei müssen alle eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
  • Die Gitarre darf nur von einer Person gespielt werden und nicht herumgereicht werden. Nach Möglichkeit wird eine private Gitarre (oder die Gruppengitarre) für jeden Heimabend mitgebracht.
  • Sollte es nicht die Möglichkeit geben, eine private (oder Gruppen-)Gitarre zu nutzen, so darf eine Gitarre aus den Heimen verwendet werden, allerdings nur von einer Person pro Tag. Außerdem muss die Gitarre vor und nach dem Heimabend gründlich gereinigt werden.



Nutzung der sanitären Anlagen in den Heimen

  • Für die Nutzung der sanitären Anlagen ist das Betreten der Heime erlaubt.
  • Sanitärräume sind mit Seifenspendern und möglichst Handdesinfektionsmittel ausgestattet, auch Einmal-Handtücher werden zur Verfügung gestellt.
  • Nach jedem Heimabend werden Oberflächen, Türklinken und Lichtschalter gereinigt.
  • Es darf sich immer nur eine Person zur Zeit in den Sanitärräumen aufhalten.
  • Flurbereiche und die sanitären Anlagen werden vor und nach einem Heimabend stoßgelüftet.


Besondere Hinweise

  • Eine Anwesenheitsliste für jeden Heimabend wird von der Gruppenleitung geführt.
  • Jede Gruppenleitung informiert ihren StaVo, ob Heimabende stattfinden. Der StaVo leitet diese Informationen an den BuVo weiter.
  • Jede Gruppenleitung muss sich vor den Heimabenden tiefgehende Gedanken zum Programm machen und hierbei die Bedingungen zur Durchführung bedenken. Es muss ein Programm geben, in welchem Mindestabstand und Aktivitäten draußen eingehalten werden können.
  • Für Anfang- und Abschlussrituale wie Umarmen und Abschlusskreis wird eine Alternative überlegt, bei der der Mindestabstand eingehalten werden kann. Diese wird den Gruppenmitgliedern vor dem Heimabend mitgeteilt.
  • Personen, die Kinder zum Heimabend bringen oder abholen, warten mit Abstand zum Heim und mit 1,5m Abstand zueinander.
  • Die Abstandsregelungen gelten auch für gemeinsame An- und Abfahrt zum oder vom Heimabend.



Respektvoller Umgang und Eigenverantwortlichkeit

  • Heimabende sind freiwillig. Es liegt in der eigenen Entscheidung und Verantwortung bzw. der der Erziehungsberechtigten, an diesen teilzunehmen. Die Entscheidung, nicht zu Heimabenden zu  kommen, ist von allen Beteiligten zu respektieren.
  • Besonders Angehörige der Risikogruppen bzw. Mitglieder, die mit Personen mit erhöhtem Risiko in einem Haushalt leben, sollten im Vorfeld gut abwägen, am Heimabend teilzunehmen und ggf. Rücksprache mit einer*m Ärzt*in halten.
  • Die Umsetzung des Hygienekonzepts wird regelmäßig innerhalb der Stämme reflektiert, Probleme werden angesprochen und in Zusammenarbeit mit dem BuVo gelöst.
  • In jedem Stamm wird eine Person (z.B. aus dem StaVo) bestimmt, die als Ansprechperson für Gruppenleitungen agiert und regelmäßig mit den anderen Stämmen und dem BuVo in Austausch steht.
  • Die Gruppenmitglieder werden vor dem ersten Heimabend über das Hygienekonzept informiert und zusätzlich zu Beginn jeden Heimabends an die Hygieneregeln erinnert.
  • Hält sich eine Person wiederholt nicht an das Schutzkonzept, wird sie vom aktuellen Heimabend ausgeschlossen. Im Anschluss muss eine Lösung gefunden werden, sodass die Person nicht auf Dauer ausgeschlossen wird. Hierfür kann im Stamm oder beim BuVo um Hilfe gefragt werden.
  • Das Hygienekonzept wird aktuell gehalten und die Mitglieder der Pfadfinder & Pfadfinderinnenbundes Nordlicht e.V. werden über E-Mail-Verteiler auf dem neuestem Stand gehalten.


Vorgehen bei Verdachtsfällen

  • Es dürfen nur Personen teilnehmen, die keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigen oder deren Symptome von einer ärztlich bestätigten chronischen Erkrankung (z.B. Heuschnupfen) herrühren.Sollten sich Symptome bei einem Heimabend zeigen, muss die Gruppenleitung das entsprechende Kind vom Heimabend verweisen.
  • Sollte sich während eines Heimabends herausstellen, dass eine Person beim Heimabend ist, welches in den vorangegangenen 14 Tagen Kontakt zu einer COVID-19 erkrankten Person hatte, so ist auch diese Person vom Heimabend zu verweisen.
  • Sollte es zu einer Infektion bei einem Gruppenmitglied kommen (bestätigt durch das Gesundheitsamt) müssen alle anderen Gruppenmitglieder sofort informiert werden. Für einen nachfolgenden Isolationszeitraum finden nur digitale Heimabende statt. Außerdem ist der StaVo sowie der BuVo umgehend zu informieren.


Schutzkonzept für Fahrten

Stand: 28.07.2020
Version: Fahrt 1.0
Verantwortlich für die Aktualisierung: Clara Meis (Maggy; SpamIstBloedinfo@pbnl.de (bitte das "SpamIstBloed" entfernen))

Dieses Schutzkonzept richtet sich an die Mitglieder des Pfadfinder- & Pfadfinderinnenbund Nordlicht e.V. und dient der Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19.
Es bezieht sich auf Wochenendfahrten und ist für diese nur ein Grundkonzept. Darüber hinausgehende Regelungen einzelner Bundesländer müssen berücksichtigt werden.

Grundvoraussetzungen

  • Die maximale Gruppengröße richtet sich nach dem Bundesland. In Niedersachsen liegt damit die Grenze bei 50 Personen, in Schleswig-Holstein bei 15.
  • Fahrten können nur in Bundesländern stattfinden, in denen die Jugendarbeit für unsere Gruppen ohne Mindestabstand möglich ist.
  • Kontaktdaten aller Teilnehmenden sind nach Maßgabe des jeweiligen Bundeslands zu erfassen und aufzubewahren, um Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen (s. Vordruck). Diese Daten müssen vor dem Zugriff Dritter geschützt und nach Ablauf der jeweiligen gesetzlichen Frist gelöscht werden.
  • Es dürfen nur Personen an den Fahrten teilnehmen, die keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigen oder deren Symptome von einer ärztlich bestätigten chronischen Erkrankung (z.B. Heuschnupfen) herrühren.
  • Schon bei der Planung der Fahrt müssen die besonderen Hygieneanforderungen in Anreise, Unterkunft und Aktivitäten berücksichtigt werden.


Verhalten auf Fahrt

  • Der Kontakt zu Menschen, die nicht zur Gruppe gehören, ist zu vermeiden.
  • Sobald sich die Gruppe im öffentlichen Raum mit Menschen befindet, die nicht zur Fahrtengruppe gehören, ist der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten und es sind Mund-Nase-Bedeckungen notwendig (z.B. beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln).
  • Vor und nach dem Kontakt zu anderen Menschen (Einkaufen, Öffentliche Verkehrsmittel) sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
  • Für den Fall, dass Zelte mehr als eine Nacht an einem Ort stehen, müssen sie tagsüber gründlich gelüftet werden (Eingang weit aufmachen und Dach abnehmen. Besonders nach der Nacht und vor dem Schlafengehen.)
  • Geniest oder gehustet wird in die Armbeuge oder ein Taschentuch. Das Taschentuch wird im Anschluss entsorgt.
  • Hände werden vom Gesicht ferngehalten.
  • Es werden alle Teilnehmenden dazu angehalten, sich die Hände regelmäßig für 30 Sekunden mit Seife zu waschen.
  • Die Lagerleitung muss ausreichend Möglichkeiten zur Handhygiene (wie Seife oder Handdesinfektionsmittel) zur Verfügung stellen.
  • Häufig berührte Oberflächen und Gegenstände, sowie die Sanitärräume müssen regelmäßig gereinigt werden.
  • Die Gruppenleitung sollte sich bewusst sein, dass durch die erhöhte Aerosolverteilung beim Singen eine größere Ansteckungsgefahr entsteht. In Schleswig-Holstein darf nur draußen gesungen werden, in den anderen Bundesländern kann dies ebenfalls eine sinnvolle Maßnahme sein.


An- und Abreise

  • Bei der An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen. Zu anderen Personen muss Abstand gehalten werden. Um das zu ermöglichen, muss die Gruppe unter Umständen geteilt werden und die Teilgruppen zeitlich versetzt an- und abreisen.
  • Auf der Durchreise zum Fahrten-Bundesland sind die Regeln der Bundesländer zu beachten, durch die die Gruppe fährt.


Vorgehen bei Verdachtsfällen

  • Personen, die Symptome einer COVID-19 Erkrankung zeigen, dürfen nicht zu der Fahrt kommen. Sollten sich Symptome auf der Fahrt zeigen, muss die entsprechende Person die Fahrt verlassen.
  • Sollte sich während einer Fahrt herausstellen, dass eine Person dabei ist, welche in den vorangegangenen 14 Tagen Kontakt zu einer COVID-19 erkrankten Person hatte, so muss auch diese Person die Fahrt verlassen.
  • Sollte es zu einer Infektion bei einem*r Fahrtenteilnehmer*in kommen (bestätigt durch das Gesundheitsamt) müssen alle anderen Fahrtenteilnehmer*innen sofort informiert werden. Außerdem ist der StaVo sowie der BuVo umgehend zu informieren.


Schutzkonzept für Großfahrten

Stand: 24.06.2020
Version: GroFa 1.2
Verantwortlich für die Aktualisierung: Clara Meis (Maggy; info@pbnl.de)

Dieses Schutzkonzept richtet sich an die Mitglieder des Pfadfinder- & Pfadfinderinnenbund Nordlicht e.V. und dient der Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2/COVID-19.

Es bezieht sich nur auf Großfahrten und ist für diese nur ein Grundkonzept. Darüber hinausgehende Regelungen einzelner Bundesländer müssen berücksichtigt werden.

Grundvoraussetzungen

  • Großfahrten finden nur in Kleingruppen mit bis zu fünfzehn Personen statt; weniger, wenn die Regelungen des Großfahrten-Bundeslandes dies erfordern.
  • Großfahrten können nur in Bundesländern stattfinden, in denen die Jugendarbeit für unsere Kleingruppen ohne Mindestabstand möglich ist (Stand 24.06.: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen).
  • Kontaktdaten aller Teilnehmenden sind nach Maßgabe des jeweiligen Bundeslands zu erfassen und aufzubewahren, um Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.
  • Es dürfen nur Personen an den Großfahrten Teilnehmen, die keine Symptome einer Covid-19-Erkrankung zeigen oder glaubhaft machen können, dass ihre Symptome von einer chronischen Erkrankung (z.B. Heuschnupfen) herrühren. Diese Symptomfreiheit wird vor der Fahrt von den Teilnehmenden, bei Minderjährigen von ihren Eltern, schriftlich bestätigt.


Verhalten auf Fahrt

  • Der Kontakt zu Menschen, die nicht zur Fahrtengruppe gehören, ist zu vermeiden!
  • Sobald sich die Gruppe im öffentlichen Raum mit Menschen befindet, die nicht zur Fahrtengruppe gehören, ist der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten und es sind Mund-Nase-Bedeckungen notwendig (z.B. beim Einkaufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder beim Wasserholen)
  • Vor und nach dem Kontakt zu anderen Menschen (Einkaufen, Öffentliche Verkehrsmittel, Wasserholen) sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
  • Nach Möglichkeit ist das Wasser an Außenwasserhähnen zu holen.
  • Jede Gruppe hat eine Ansprechperson, die ggf. die Gruppe über sich verändernde Infektionsrisiken oder Verordnungen informiert.
  • Schon bei der Planung der Fahrt müssen Gelegenheiten zu ausreichender Handhygiene berücksichtigt werden.
  • Auf der Durchreise zum Großfahrten-Bundesland sind die Regeln der Bundesländer zu beachten, durch die die Gruppe fährt
  • Für den Fall, dass die Kothe mehr als eine Nacht an einem Ort steht, muss sie tagsüber gründlich gelüftet werden (Eingang weit aufmachen und Dach abnehmen. Besonders nach der Nacht und vor dem Schlafengehen.)


Vorgehen bei Verdachtsfällen

  • Das entsprechende Gesundheitsamt kontaktieren, um weiteres Vorgehen zu besprechen.
  • In diesen Vorgang werden auch die Ansprechperson sowie der Bundesvorstand mit einbezogen.


Extras für jede Packliste

  • Mund-Nasen-Bedeckungen für alle Gruppenmitglieder
  • Hand- und Oberfächendesinfektionsmittel
  • Ausdruck der aktuellen Verordnung(en) des Großfahrten-Bundeslandes
  • Ausdruck dieses Schutzkonzepts



Erklärungen Pfadfinder-/Nordlicht-spezifischer Begriffe

  • BuVo: Bundesvorstand – Vorstand des Pfadfinder- und Pfadfinderinnenbundes Nordlicht e.V.
  • Fahrt: Veranstaltung mit einem festen Personenkreis mit Übernachtung, im Sommerhalbjahr in Zelten.
  • Großfahrt: Fahrt in einer festen Gruppe, die 2 bis 3 Wochen dauert.
  • Heim: Haus mit Gruppenräumen des Pfadfinder- und Pfadfinderinnenbundes Nordlicht e.V.
  • Heimabend: wöchentliche Gruppenstunde mit der festen Gruppe (mit Präsenz)
  • Kothe: praktisches Zelt aus schwarzem Stoff für die ganze Gruppe.
  • PBNL: Abkürzung für Pfadfinder & Pfadfinderinnenbund Nordlicht e.V.
  • Stamm: Ortsgruppe, bestehend aus mehreren Gruppen
  • StaVo: Stammesvorstand – Leitung eines jeden Stammes
  • Thing: Regelmäßige Treffen der Gruppenleitungen für Planung und Stammesgeschehen.