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Aus Pfadfinder*innenbund Nordlicht e.V. in Hamburg
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Der Pfadfinder | Der Pfadfinder*innenbund Nordlicht e.V. ist ein eigenständiger Bund, der am 16. November 2002 gegründet wurde. Er ist Mitglied im [http://www.dpvonline.de DPV], dem größten Dachverband im gesamten Bundesgebiet, sowie Mitglied in der [http://www.a-h-p.de AHP], der Arbeitsgemeinschaft Hamburger Pfadfinder*innenverbände. Die Nordlicht-Stämme sind aus dem [http://www.dpbh.de Deutschen Pfadfinderbund Hamburg] hervorgegangen. Sie haben dort bereits seit vielen Jahren in dieser Zusammensetzung gearbeitet. Als eigenständiger Bund und gemeinnütziger Verein wurzelt der PB Nordlicht in den Menschenrechten und der Grundordnung unseres Landes. Er ist von niemandem abhängig, keinem verpflichtet und weder konfessionell noch parteipolitisch gebunden. | ||
==Mitglieder== | ==Mitglieder== | ||
Momentan gibt es ca. | Momentan gibt es ca. 300 Nordlichter im Alter von 8 bis 27 Jahren. | ||
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Der | Der PB Nordlicht gliedert sich in insgesamt 7 Stämme. Jeder Stamm besteht aus mehreren Gruppen und wird von einem Stammesvorstand geleitet, den alle Stammesmitglieder wählen. Die Gruppen bestehen aus jeweils einer Gruppenleitung und ca. 5-9 Gruppenmitgliedern. Bei Gründung einer neuen Gruppe ist die Gruppenleitung ca. 15 Jahre alt, die Gruppenmitglieder zwischen 8 und 11. | ||
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Das Bundesthing ist die Delegiertenversammlung des | Das Bundesthing ist die Delegiertenversammlung des PB Nordlicht. Jeder Stamm entsendet – abhängig von seiner Mitgliederzahl – Stammesdelegierte. Das Bundesthing ist oberstes entscheidendes Organ des Bundes und trifft alle wesentlichen Entscheidungen. Insbesondere geht es bei diesen Entscheidungen um die inhaltlichen und pädagogischen Grundlagen der Arbeit in den Gruppen, um Fahrten und Aktionen, um den Jahreshaushalt und die Mittelverwendung. Außerdem wählt das Bundesthing den Bundesvorstand. | ||
==Bundesvorstand== | ==Bundesvorstand== | ||
Der Bundesvorstand führt die Geschäfte des | Der Bundesvorstand führt die Geschäfte des PB Nordlicht. Er nimmt eine moderierende Funktion wahr. Im Bundesthing hat er nur Sitz- und Rederecht, keine Stimme. Der Bundesvorstand repräsentiert den Bund nach innen und außen. | ||
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Immer, wenn wir zusammen sind, tragen wir unsere Kluft. | Immer, wenn wir zusammen sind, tragen wir unsere Kluft. | ||
Wir tragen | Wir tragen blaue Klufthemden, eine Rautenlilie und bordeauxrote Halstücher mit weißem Streifen. Wenn das Klufthemd als Kleidung nicht genügt, wird darüber eine Juja getragen. | ||
==Präventionsarbeit== | |||
Der Pfadfinder*innenbund Nordlicht hat es sich zum Ziel gesetzt, die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen in einer Atmosphäre von Gewaltfreiheit und dem Recht auf Selbstbestimmung und -verantwortung in den Kleingruppen zu selbstständigen, toleranten und verantwortungsbewussten Menschen zu erziehen. Um diesem Ziel noch besser gerecht zu werden, setzt sich der Bund proaktiv mit dem Thema Prävention von sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch auseinander. | |||
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Weitere Informationen zur Präventionsarbeit des Bundes sind [[praevention|hier]] zu finden. | |||
==Bundesordnung & Satzung== | |||
Um noch genauere Informationen zu bekommen, lohnt ein Blick in unsere Bundesordnung und Satzung. | |||
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Aktuelle Version vom 6. Oktober 2026, 18:24 Uhr

Der Pfadfinder*innenbund Nordlicht e.V. ist ein eigenständiger Bund, der am 16. November 2002 gegründet wurde. Er ist Mitglied im DPV, dem größten Dachverband im gesamten Bundesgebiet, sowie Mitglied in der AHP, der Arbeitsgemeinschaft Hamburger Pfadfinder*innenverbände. Die Nordlicht-Stämme sind aus dem Deutschen Pfadfinderbund Hamburg hervorgegangen. Sie haben dort bereits seit vielen Jahren in dieser Zusammensetzung gearbeitet. Als eigenständiger Bund und gemeinnütziger Verein wurzelt der PB Nordlicht in den Menschenrechten und der Grundordnung unseres Landes. Er ist von niemandem abhängig, keinem verpflichtet und weder konfessionell noch parteipolitisch gebunden.
Mitglieder
Momentan gibt es ca. 300 Nordlichter im Alter von 8 bis 27 Jahren.
Stämme und Gruppen
Der PB Nordlicht gliedert sich in insgesamt 7 Stämme. Jeder Stamm besteht aus mehreren Gruppen und wird von einem Stammesvorstand geleitet, den alle Stammesmitglieder wählen. Die Gruppen bestehen aus jeweils einer Gruppenleitung und ca. 5-9 Gruppenmitgliedern. Bei Gründung einer neuen Gruppe ist die Gruppenleitung ca. 15 Jahre alt, die Gruppenmitglieder zwischen 8 und 11.
Bundesthing

Das Bundesthing ist die Delegiertenversammlung des PB Nordlicht. Jeder Stamm entsendet – abhängig von seiner Mitgliederzahl – Stammesdelegierte. Das Bundesthing ist oberstes entscheidendes Organ des Bundes und trifft alle wesentlichen Entscheidungen. Insbesondere geht es bei diesen Entscheidungen um die inhaltlichen und pädagogischen Grundlagen der Arbeit in den Gruppen, um Fahrten und Aktionen, um den Jahreshaushalt und die Mittelverwendung. Außerdem wählt das Bundesthing den Bundesvorstand.
Bundesvorstand
Der Bundesvorstand führt die Geschäfte des PB Nordlicht. Er nimmt eine moderierende Funktion wahr. Im Bundesthing hat er nur Sitz- und Rederecht, keine Stimme. Der Bundesvorstand repräsentiert den Bund nach innen und außen.
Kluft
Immer, wenn wir zusammen sind, tragen wir unsere Kluft. Wir tragen blaue Klufthemden, eine Rautenlilie und bordeauxrote Halstücher mit weißem Streifen. Wenn das Klufthemd als Kleidung nicht genügt, wird darüber eine Juja getragen.
Präventionsarbeit
Der Pfadfinder*innenbund Nordlicht hat es sich zum Ziel gesetzt, die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen in einer Atmosphäre von Gewaltfreiheit und dem Recht auf Selbstbestimmung und -verantwortung in den Kleingruppen zu selbstständigen, toleranten und verantwortungsbewussten Menschen zu erziehen. Um diesem Ziel noch besser gerecht zu werden, setzt sich der Bund proaktiv mit dem Thema Prävention von sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch auseinander.
Weitere Informationen zur Präventionsarbeit des Bundes sind hier zu finden.
Bundesordnung & Satzung
Um noch genauere Informationen zu bekommen, lohnt ein Blick in unsere Bundesordnung und Satzung.
[1]
(Aktuelle Versionen, Stand Oktober 2026: Bundesordnung 1.18; Satzung 1.16)

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